Arten von Aktien
Es gibt verschiedene Aktienarten bzw. Begriffe, mit denen man Aktien klassifiziert:
1. Stammaktien und Vorzugsaktien
Bezüglich der Anrechte, die der Aktionär bekommt, kann man Stammaktien unterscheiden. Wenn Sie eine Stammaktie erwerben, haben Sie auch ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Vorzugsaktien ermöglichen Ihnen keine Teilnahme an der Abstimmung, dafür erhalten Sie in der Regel mehr Dividende als Ausgleich. Der normale Aktionär wird daher den Vorzugsaktien den Vorzug geben (daher auch der Name *g*).
2. Inhaberaktien und Namensaktien
Eine weitere Unterscheidung wird nach der Übertragbarkeit der Aktien getroffen. Die Rechte aus einer Inhaberaktie stehe dem Inhaber zu, also dem, der das Papier besitzt. Bei Namensaktien hingegen ist eine Eintragung des Namens des Aktionärs im Aktienregister erforderlich.
3. Nennwert- und Stückaktien
Bei Nennwertaktien wird das Grundkapital der Aktien nach dem Nennwert der Aktien aufgeteilt. Oft beträgt der Nennwert 1€, so dass dementsprechend viele Aktien ausgegeben werden. Stückaktien haben keinen Nennwert. In diesem Fall wird in der Satzung der Aktiengesellschaft nur die Anzahl der Aktien festgelegt.
4. Junge und alte Aktien
Junge Aktien werden den Aktionären bei einer Kapitalerhöhung angeboten. Alte aktien sind dagegen die Aktien, die schon vor der Kapitalerhöhung vorhanden waren.
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